Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlust der wirtschaftlichen Identität gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung
Mit Urt. v. - I R 81/02 (NWB EN-Nr. 14/2004) hat der I. Senat des BFH entschieden, dass bei der Übernahme der Anteile an einer GmbH durch eine Personengesellschaft im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 die wirtschaftliche Identität der GmbH verloren geht. Die vorliegende Entscheidung betrifft die Frage der Anwendbarkeit des § 8 Abs. 4 KStG, wenn sich zwar die unmittelbaren Beteiligungsverhältnisse an der Körperschaft ändern, letztendlich die mittelbaren Einflussmöglichkeiten der Konzernmutter aber unverändert fortbestehen.
1. Zum Sachverhalt
Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der XY-GmbH. Die XY-GmbH wurde 1986 gegründet. Gegenstand ihres Unternehmens war damals der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Ferienwohnrechten. Ihre Anteilseignerin war die I-GmbH, deren Anteile wiederum von der T-AG gehalten wurden. Alleiniger Anteilseigner der T-AG war JS. Am (Streitjahr) wurde der Unternehmensgegenstand der XY-GmbH geändert. Gegenstand war nunmehr der Verkauf und Vertrieb von Baumaterialien zum Selbstbau und des dazugehörigen Know-how. Zum selben Zeitpunkt wurden die Anteile an der XY-GmbH von der I-GmbH auf die H-KG übertra...