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Allgemeine Geschäftsbedingungen; | Radio- und Fernsehtechniker- Handwerk und -Einzelhandel
Folgende Klauseln in den ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Radio- und Fernsehtechniker-Handwerk und Radio- und Fernseh-Einzelhandel'' verstoßen weder gegen § 9 Abs. 1 noch gegen Abs. 2 AGBG: (a) Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können; (b) von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen; (c) beim Verkauf von gebrauchten Ge...