Hinzurechnungsbesteuerung nach dem
Außensteuergesetz: Bagatellgrenze
für Nebeneinkünfte aus passivem Erwerb einer nachgeschalteten
Gesellschaft mit Einkünften aus aktiver Tätigkeit
Leitsatz
Zinserträge einer
schweizerischen AG (Obergesellschaft) nachgeschalteten schweizerischen
Kapitalgesellschaft (Untergesellschaft) sind nicht gemäß
§ 14 AStG der
schweizerischen Obergesellschaft zuzurechnen, wenn die Zinserträge der
Untergesellschaft weniger als 10 v.H. ihrer gesamten Bruttoerträge
betragen und die Untergesellschaft ihre Bruttoerträge daher fast
ausschließlich aus unter
§ 8 Abs. 1 Nr. 2
AStG fallenden (aktiven) Tätigkeiten erzielt.
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