Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen - Maßgeblichkeit des Bestehens einer (unverfallbaren) beitragsfreien Pensions-
oder Rentenanwartschaft - Höhe der Altersversorgung unerheblich
Leitsatz
1) Für die Kürzung des Vorwegabzugs im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2a i.V.m. § 10c Abs. 3
Nr. 2 EStG ist allein entscheidungserheblich, dass der Steuerpflichtige aufgrund der Versorgungszusage seines Arbeitgebers
eine (unverfallbare) Pensions- oder Rentenanwartschaft erworben hat.
2) Auf die Motive der zugrunde liegenden Vereinbarungen - z.B. die beabsichtigte Übernahme von Altansprüchen aus einem früheren
Arbeitsverhältnis - und die Höhe der Altersversorgung kommt es nicht an.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 403 EFG 2004 S. 403 Nr. 6 TAAAB-15574
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