Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der Gesellschaft
Leitsatz
1. Der Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsverlustes aus einer wesentlichen Beteiligung kann vor dem Abschluss der
Liquidation der Gesellschaft liegen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war.
2. Als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG kommen nicht nur Aufwendungen, die als Nachschüsse (§§ 26 GmbHG)
oder als verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen
des Gesellschafters in Betracht.
Fundstelle(n): QAAAB-15523
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.11.2003 - 5 K 1066/02
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