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NWB Nr. 6 vom Seite 357

Wichtige Frist im DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz

Am ist das Entschädigungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten (BGBl 2003 I S. 2471). Wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird ein Verwaltungsverfahren zur Regelung der sog. "stecken gebliebenen Entschädigungen" eingeführt. Ziel ist die Beendigung von Entschädigungsverfahren, die in der ehemaligen DDR zwar eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurden. Grundsätzlich hat diejenige öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Anstalt für die Entschädigung aufzukommen, der der enteignete Vermögenswert zugeordnet worden ist. Betroffene haben bis zum Zeit, ihre Ansprüche bei dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, in dessen Bezirk das Grundstück liegt oder das hierzu bereits ein vermögensrechtliches Verfahren durchgeführt hat, anzumelden.

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