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Strafverfahrensrecht | zulässige Dauer einer Durchsuchung durch Beamte eines Finanzamts
Die Anordnung einer Durchsuchung, wonach Beamte des Finanzamts regelmäßig für einen mehrmonatigen Zeitraum die Geschäftsräume eines Beschuldigten aufsuchen dürfen, um die tatsächlichen Tageseinnahmen zu überprüfen und entsprechende Aufzeichnungsbelege sicherzustellen, ist von § 102 StPO nicht gedeckt (, wistra 2004, 36 m. Anm. von Webel; a. A. z. B. LG Münster, PStR 2003, 125).