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Erbschaftsteuer | Mischbewertung von Gebäuden
Mit den ErbStR 2003 wurde zum die sog. Mischbewertung (R 180 ErbStR 1998) aufgegeben. Klargestellt wird dies in R 178 Abs. 8 ErbStR 2003. Das Niedersächsische FinMin weist mit Erl. v. - S 3014 - 21 - 34 1 darauf hin, dass auch in noch offenen Fällen mit Bewertungsstichtagen vor dem auf Antrag der Stpfl. von der Mischbewertung abzusehen ist.