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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei der Errichtung von Gebäuden
Die OFD Frankfurt a. M. nimmt mit Vfg. v. - S 7300 A - 111 - St I 2.20 zum Vorsteuerabzug bei der Errichtung von Gebäuden Stellung. Dabei geht es um folgende Punkte: Grundsätzliches zum Vorsteuerabzug bei Gebäuden, Vorsteuerabzug bei Gebäuden in der Bauphase, Vorsteuerabzug bei bereits errichteten Gebäuden und Leerstehen des Gebäudes nach stpfl. Vermietung.