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Umsatzsteuer | Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG steht einer Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der das Tätigen von Ausgaben, die Dienstleistungen betreffen, die einem in diesem Mitgliedstaat ansässigen Empfänger in anderen Mitgliedstaaten erbracht wurden, der Mehrwertsteuer unterliegt, während die betreffenden Dienstleistungen, wären sie demselben Empfänger im Inland erbracht worden, diesen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hätten (, Cookies World Vertriebsgesellschaft mbH i. L.).