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Änderungen in den Einkommensteuer-Richtlinien 2003 (Teil B)
KernaussagenDie EStR 2003 berücksichtigen die Gesetzesänderungen seit 2001, die neuere Rechtsprechung und die in der Zwischenzeit ergangenen Verwaltungsanweisungen. Dieser Beitrag schließt die in Heft 1 begonnene Darstellung der Änderungen in den EStR 2003 ab.
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I. | Einführung (Heft 1/2004) | • | Abgrenzung
des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft | ||
II. | Weitere Änderungen im Einzelnen: | • | Veräußerung des
gewerblichen Betriebs | ||
• | Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Betriebe | • | Veräußerung von
KapGes-Anteilen | ||
• | Erhaltungsaufwand bei Gebäuden und Baudenkmalen | • | Erhaltungs- und
Herstellungsaufwand | ||
• | Wechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und
Betriebsteilen | • | Verbilligt
überlassene Wohnung |
14. Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe – R 83 EStR
(1) Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können Sonderabschreibungen nach § 7g EStG nur beansprucht werden, wenn der Einheitswert zum maßgebenden Zeitpunkt nicht mehr als 122 710 € beträgt. Nachdem mit Wirkung ab ein auf das Ausland entfallender Teil des Betriebs in den maßgebenden Einheitswert nicht mehr einzubeziehen ist, ist für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung auf den Einheitswert des Be...