Niedersächsisches Finanzministerium - S 3014 - 21 - 34 1
§ 147 Bewb; Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 (ErbStR 2003); Rückwirkende Anwendung von Abschnitt 178 Abs. 8 ErbStR
Mit den ErbStR 2003 wurde zum die sog. Mischbewertung (R 180 ErbStR 1998) aufgegeben. Klargestellt wird dies in R 178 Abs. 8 ErbStR 2003.
Das Fin Min bittet, auch in noch offenen Fällen mit Bewertungsstichtagen vor dem auf Antrag der Steuerpflichtigen von der Mischbewertung abzusehen.
Niedersächsisches Finanzministerium v. - S 3014 - 21 - 34 1
Fundstelle(n):
QAAAB-15267