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BFH 18.08.1992 VIII R 22/91

Einkommensteuer; | Aufgabegewinn oder laufender Gewinn bei gewerblichem Grundstückshandel (§§ 15, 16, 34 EStG)

Nach dem ist der nach Beginn der Betriebsaufgabe aus der Veräußerung von vier der sechs errichteten Eigentumswohnungen an verschiedene Erwerber entstandene Gewinn als laufender Gewinn (hier einer GbR) und nicht - ausnahmsweise - als Teil eines tarifbegünstigten Betriebsaufgabegewinns festzustellen. Er gehört nur dann zu dem nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG begünstigten Aufgabegewinn, wenn sich die Veräußerung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs vollzieht und nicht bereits wegen des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Veräußerung und Betriebsaufgabe. Obwohl zum Aufgabegewinn i. d. R. nur die aus der Auflösung der stillen Reserven des Anlagevermögens resultierenden Gewinne gehören, sind Gewinne aus der Veräußerung von WG des Umlaufvermögens nicht schlechthin von der Einbeziehung in ...

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