§ 106 EStG Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV; Gemeinsame Spendenaktion des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Montabaur anlässlich des Unwetters in den Eisbachgemeinden
Der Westerwaldkreis hat gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Montabaur zur Linderung der durch ein Unwetter am in Gemeinden im Westerwaldkreis entstandenen Schäden zu einer Solidaritätsaktion aufgerufen und mehrere Spendenkonten eingerichtet. Die Spenden können jeweils unter dem Stichwort „Unwetterschäden Eisbachgemeinden„ auf folgende Bankkonten eingezahlt werden:
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• | Kreissparkasse Westerwald | Konto-Nr.: | 521 625 | |
Bankleitzahl: | 570 510 01 | |||
• | Nassauische Sparkasse | Konto-Nr.: | 803 210 659 | |
Bankleitzahl: | 510 500 15 | |||
• | Volksbank Montabaur-Höhr-Grenzhausen eG | Konto-Nr.: | 426 | |
Bankleitzahl: | 570 910 00 |
Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zuwendungen wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV zugelassen. Danach genügt als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum auf eines der o.g. Sonderkonten eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.
OFD Frankfurt am Main v. - S 2223 A
– 165 – St II 2.06
Fundstelle(n):
ZAAAB-15196