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Einkommensteuer; | Anschaffungskosten für bebautes Erbbaugrundstück (§ 7 EStG)
Bei der Aufteilung von Anschaffungskosten für den Erwerb eines bebauten Grundstücks (hier: Einfamilienhaus, Reichsheimstätte für Kleinsiedler) in solche für Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits ist grds. von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber auszugehen (). Dementsprechend kommt eine Aufteilung dann nicht in Betracht, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für den Gebäudeanteil gezahlt hat, während er das Erbbaurecht als solches von dem Ausgeber unter Abkürzung des Übertragungsweges nach § 3 ErbbauV erhält gegen die Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Erbbauzinses.