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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 206/03 EFG 2004 S. 389

Gesetze: AO § 174 Abs. 3

Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzungen

Umsatzsteuer 1991

Leitsätze

Erfolgt die Nichtgeltendmachung von Vorsteuerbeträgen bei einer Muttergesellschaft erkennbar in der Annahme, dass sie bei der Tochter-GmbH in Abzug zu bringen seien und stellt sich diese Annahme als unzutreffend heraus, so besteht bei der Muttergesellschaft eine Korrekturmöglichkeit nach § 174 Abs. 3 AO.

Unter Aufhebung des Bescheides vom in Form der Einspruchsentscheidung vom wird der Beklagte verpflichtet, die Umsatzsteuerfestsetzung für 1991 auf ./. 551.741,52 DM abzuändern.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 389
EFG 2004 S. 389 Nr. 6
INF 2004 S. 122 Nr. 4
OAAAB-15100

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FG des Saarlandes, Urteil v. 03.12.2003 - 1 K 206/03

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