Bereich mit eigenständigem wirtschaftlichem Schwergewicht
(BStBl I 1995, Sondernummer 1/95, Tz. 8.0.2, Satz
7)
Leitsatz
Zinseinnahmen, die eine
schweizerische Zwischengesellschaft von einer nachgeschalteten
Zwischengesellschaft erhält, können als nicht der
Hinzurechnungsbesteuerung unterliegende Neben- oder Folgeeinkünfte zu den
aktiven Einkünften gehören, wenn ein funktionaler Zusammenhang mit
den aktiven Einkünften besteht oder die Zwischengesellschaft fast
ausschließlich aktive Einkünfte erzielt, weil die Zinseinnahmen
weniger als 10 v.H. der gesamten Bruttobeträge betragen. Ein
eigenständiges wirtschaftliches Schwergewicht der Zinserträge steht
deren Zuordnung zu den aktiven Einkünften nicht entgegen (anderer
Auffassung: BStBl I 1995, Sondernummer 1/95, Tz.
8.0.2, Satz 7).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 317 EFG 2004 S. 317 Nr. 5 KÖSDI 2004 S. 14138 Nr. 4 DAAAB-15092
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.