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Beamtenrecht; | pauschalierte Aufwandsentschädigung für im Beitrittsgebiet tätige Bundesbedienstete
Der Bundesminister des Inneren hat mit Rundschr. v. (GMBl 1992, 1134) mitgeteilt, daß die Aufwandsentschädigung für im Beitrittsgebiet tätige Bundesbedienstete nach der Richtl. v. auch über den hinaus gewährt wird. Anstelle der dort genannten Beträge gelten jedoch für die steuerfreie Aufwandsentschädigung im Jahr 1993 folgende Beträge: Besoldungsgruppen A 1 - A 9: 1 100 DM, A 10: 1 200 DM, A 11: 1 300 DM, A 12: 1 400 DM und A 13 und höher sowie B, C und R: 1 500 DM. Die Beträge dürfen längstens bis zum gewährt werden. Sie gelten insbesondere für Bundesbedienstete und Bundesbedienstete im Ruhestand, die ihre Tätigkeit nach dem im Beitrittsgebiet aufnehmen.