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Übersicht über das Steuerrecht der Slowakischen Republik
I. Allgemeines
In der Slowakischen Republik wurde im Januar 1993 ein neues Steuersystem eingeführt. Es besteht aus folgenden Steuerarten:
Direkte Steuern: Einkommen- und Körperschaftsteuer, Grundbesitzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer.
Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Tabak, Wein, Bier und Alkohol.
In den Jahren von 1993 - 2002 wurden vor allem die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern an den EU-Standard angepasst. Im Juli 2001 leitete die Regierung eine grundlegende mehrstufige Steuerreform ein, die diese Entwicklung noch verstärken, aber auch die Funktionsweise des Steuersystems verbessern soll. Hierzu gehören vor allem die Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuersätze sowie die Vereinfachung der Gesetzgebung.
In der dritten Stufe dieser Reform soll ab im Bereich der direkten Steuern ein einheitlicher Steuersatz von 19 % sowohl für die Einkommensteuer (flat rate) als auch für die Körperschaftsteuer eingeführt werden. Darüber hinaus soll der Mehrwertsteuersatz ebenfalls auf 19 % abgesenkt werden. Zudem ist geplant, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum sowie die...