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Einkommensteuer | Erlass gem. § 50 Abs. 7 EStG bei ausländischem Tanzensemble
Bei der Ermessensausübung gem. § 50 Abs. 7 EStG kann das FA sich nicht auf das , BStBl I 1983, S. 382, berufen, weil dessen Regelungen nicht von § 50 Abs. 7 EStG gedeckt sind (, EFG 2003, S. 1551). • Hinweis: § 50 Abs. 7 EStG ermöglicht, die ESt bei beschränkt Stpfl. ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig ist. Von der Möglichkeit des Erlasses hat das BMF mit dem o. g. Schreiben für ausländ. Kulturvereinigungen, die nicht schon nach DBA steuerfrei gestellt sind, Gebrauch gemacht, vorausgesetzt, 1/3 der Kosten des Auftritts werden durch öffentliche Mittel gedeckt. Das BMF-Schr. definiert eine Kultur...