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Österreich | deutsche Vorumgründungsverluste und Verwertbarkeit in Österreich
Werden zwei österreichische Kapitalgesellschaften durch verschmelzende Umwandlung vereinigt, dann gehen die Verluste jener Gesellschaft, die durch die Umwandlung zur Betriebsstätte der anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg verwertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS 1992 zum Ausdruck gebracht worden, dass daher auch im Fall eines vergleichbaren internationalen Umgründungsvorgangs, bei dem eine 100 %ige deutsche Tochter-GmbH zur Betriebsstätte einer österreichischen Mutter-AG wird, die in der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen Mutter-AG vorgetragen werden können. Dies allerdings vorausgesetzt, dass es nicht zu einer Verlu...