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Einkommensteuer | keine Aufteilung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf in- und ausländ. Einkünfte beim Progressionsvorbehalt
(1) Die Ermittlung der nach DBA steuerfreien ausländ. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Ermittlung der inländ. Einkünfte der gleichen Einkunftsart. (2) Die in- und ausländ. Einkünfte der gleichen Einkunftsart sind jedoch voneinander getrennt zu ermitteln, so dass die über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegenden WK bei den ausländ. Einkünften nicht um den Pauschbetrag zu mindern sind, auch wenn dieser bereits bei den inländ. Einkünften gewährt worden ist (, EFG 2003, S. 1475). • Hinweis: Der in der Bundesrepublik wohnhafte Kl. war in der ersten Hälfte des Streitjahres bei einem inländ. Arbeitgeber und in der zweiten Jahreshälfte bei einem in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber b...