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Österreich | Inkrafttreten des Immobilieninvestmentfondsgesetzes 2003
Am ist das Immobilienfondsgesetz 2003 (ImmoInvFG 2003) in Kraft getreten. Nach dem Vorbild der §§ 40 und 42 InvFG enthält dieses spezielle Bestimmungen zur Besteuerung in- und ausländischer Immobilienfonds. Einkünfte aus in- und ausländischen Immobilienfonds werden beim Steuerpflichtigen mit 25 % besteuert, wobei die Steuer entweder durch KESt-Abzug (inländisches Depot) oder im Wege der Veranlagung erhoben wird. Besteuert werden ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge. Für ausländische Immobilienfonds, die im Inland nicht öffentlich zugelassen und deren Erträge gegenüber dem BMF nicht nachgewiesen werden, gilt pauschale Ermittlung der Einkünfte (schwarze Fonds): Stpfl. sind mindestens 10 % des letzten im Kalenderjahr festgestellten Rücknahmepreises. Überdies ...