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NWB Nr. 5 vom Seite 317 Fach 26 Seite 4159

Das Kündigungsschutzverfahren nach neuem Recht

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Michael Kossens, Bremen

Mehr als 2,1 Mio arbeitgeberseitige Kündigungen wurden im Jahr 2000 ausgesprochen, hiervon wurden ca. 1/10 von den betroffenen Arbeitnehmern (AN) gerichtlich angegriffen. Diese Zahlen belegen die erhebliche Bedeutung des Kündigungsschutzrechts für die Praxis. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Änderungen durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt v. (BGBl 2003 I S. 3002), auf die nachfolgend besonders hingewiesen wird.

I. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist anwendbar für AN, die mehr als sechs Monate in Betrieben tätig sind, in denen i. d. R. mehr als fünf AN (s. aber auch Ziff. I, 2) ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten beschäftigt sind.

1. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Arbeitnehmer

In den Anwendungsbereich des KSchG sind grundsätzlich alle AN einbezogen. Dies gilt unabhängig von der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit. AN sind also insbesondere auch die geringfügig Beschäftigten bzw. die Personen, die in der Gleitzone zwischen 400,01 € und 800 € als AN tätig sind. AN ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und dabei weisungsgebundene Arbeit leistet.

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