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Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und Geschenkaufwendungen
KernaussagenAufwendungen, die ein Unternehmen leistet, um Geschäftsfreunde, Kunden oder Lieferanten zu beschenken, unterliegen der Abzugsbeschränkung gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Sofern bei der Verbuchung nicht die strengen Formerfordernisse von § 4 Abs. 7 EStG erfüllt werden, droht die Versagung des Betriebsausgabenabzugs. Der Beitrag stellt umfassend die bei der Gewährung und Verbuchung von Geschenken zu beachtenden Regelungen sowie die Rechtsprechung dar.
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I. | Einführung | • | Begriffs- und Wertbestimmung | ||
II. | Einzelheiten zur Abzugsbeschränkung | • | Aufzeichnungspflicht/Rechtsfolgen | ||
• | Betroffener Personenkreis | III. | Umsatzsteuerrechtliche Regelungen |
I. Einführung
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, nicht abziehbare Betriebsausgaben. Dies gilt nach wie vor aber nur dann, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wj zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 € übersteigen. Über den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG auf die Regelungen im Einkommensteuerrecht gelten diese Grundsätze auch für dem Körperschaftsteuerrecht unterliegende Personen. Außerdem fallen Geschenkaufwendungen unter die gesonderte Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG. Unter Berücksichtigung der EStR 2003 soll nachfolgend diese Abzugsb...