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Internet | Wiederholungsgefahr bei Spam-Mail
Es ist grundsätzlich unzulässig, unerwünschtes Werbematerial im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu versenden. Allein die Einräumung der Möglichkeit für den Adressaten, die Zusendung weiterer E-Mails durch „Anklicken„ einer „Abstell-E-Mail„ zu unterbinden, schließt den Unterlassungsanspruch grundsätzlich nicht aus (, CR 2003, 766).