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Rentenversicherung | neu gestaltete Rentenauskünfte
Seit dem versenden die Rentenversicherungsträger neu gestaltete Rentenauskünfte. Bislang enthielt die Rentenauskunft (nicht zu verwechseln mit der alljährlichen Renteninformation) nur eine Aussage über die Höhe der Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr und darüber, ob die Wartezeiten und Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrentenarten schon erfüllt sind oder nicht. Die Rentenauskunft neuer Art macht nun erstmalig in einem Brief Aussagen über die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung, den Stand der Regelaltersrente (mit Hochrechnung auf das 65. Lebensjahr) und die Höhe einer Witwen-/Witwerrente. Darüber hinaus gibt es eine Aufstellung über die bislang erworbenen Wartezeitmonate und zum Hinzuverdienst. Aus der alljährlichen Renteninformation sind die Angaben zu der Verteilung der...