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Lohnsteuer | Wechsel von der Pauschalierung des Arbeitslohnes zur Regelbesteuerung nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 40a EStG; § 42 AO)
Ein ArbG hat bei AN, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden, die Wahl zwischen Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG und Regelbesteuerung. Er ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung des § 40a EStG gehindert, nach Ablauf des Kj die Pauschalversteuerung des Arbeitslohnes für die in seinem Betrieb angestellte Ehefrau rückgängig zu machen und zur Lohn-Regelbesteuerung überzugehen (). – Anmerkung: Der Übergang von der LSt-Pauschalierung zur Lohn-Regelbesteuerung kann sich empfehlen, wenn ein LSt-Abzug wegen Freibeträgen, wie Grundfreibetrag (bei Einzelveranlagung) und AN-Pauschbetrag, entfällt oder eine LSt-Erstattung aufgrund Verlustausgleichs möglich wäre. Nach dem Urteil kann das Wahlrecht jedes Ja...