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Gewerbesteuer | Anwendung des § 8a KStG im Gewerbesteuerrecht
Die im Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz („Korb II„) vorgesehene Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs des § 8a KStG auf Sachkapitalüberlassungen wurde vom Vermittlungsausschuss gestrichen. Wegen der Hektik des Gesetzgebungsverfahrens ist diese Änderung allerdings in unserem Beitrag „Änderungen des Gewerbesteuergesetzes„ in übersehen worden. Wir möchten Sie daher bitten, in NWB F. 5 S. 1540 unter „III. Anwendung des § 8a KStG im Gewerbesteuerrecht beim Schuldner und Gläubiger der Vergütungen (§ 9 Nr. 10 GewStG)„ im zweiten Absatz erster Satz die Worte „und sachlicher„ sowie den zweiten Satz ganz zu streichen. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. Eine ausführliche Darstellung der Neuregelung des § 8a KStG finden Sie ...