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Einkommensteuer | gutgeschriebene und ausgezahlte „Kapitalerträge” aus Schneeballsystem (§ 20 Abs. 1 EStG)
Werden einem gutgläubigen Stpfl., der einer Anlagegesellschaft Gelder anvertraut hat, um mittels Devisen- und Warentermingeschäften nicht steuerbare Gewinne zu erzielen, von der Gesellschaft „Gewinne„ gutgeschrieben, obwohl diese die Mittel gar nicht bestimmungsgemäß eingesetzt, sondern im Rahmen eines Schneeballsystems zur Auszahlung an andere Anleger verwendet hat, fehlt es an der Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung. Bis zur Höhe des Anlagebetrags tatsächlich ausgezahlte „Gewinne„ stellen sich als Kapitalrückzahlung dar ().