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Einkommensteuer | Ermittlung des Kaufoptionspreises bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen
Nach den Grundsätzen für die ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen (vgl. ESt-Handbuch 2002 Anhang 21) ist der Leasing-Gegenstand nur dann dem Leasing-Geber zuzurechnen, wenn als Kaufpreis, der vom Leasing-Nehmer bei Ausübung einer Kaufoption zu entrichten ist (Kaufoptionspreis), ein Mindestbetrag zu zahlen ist. Der Kaufoptionspreis muss mindestens dem Buchwert, der sich unter Anwendung der linearen AfA nach der amtlichen AfA-Tabelle ergibt, oder dem niedrigeren gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung entsprechen. Bei der Ermittlung des Buchwerts ist von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszugehen. Die OFD München vertritt gem. Vfg. v. - S 2170 - 80 St 41/42 die Auffassung, dass ein vom Leasing-Geber vereinnahmter Investitionszuschuss – unabhängig von der bilanzsteu...