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EuGH 11.12.2003 Rs. C-322/01, NWB 4/2004 S. 28

Apothekenrecht | Zulässigkeit EU-weiten Versandhandels mit Arzneimitteln

Das nationale Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln (hier nach dem deutschen Arzneimittelgesetz) läuft dem Gemeinschaftsrecht zuwider, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die auf dem deutschen Markt zugelassen und nicht verschreibungspflichtig sind. Das Verbot steht dagegen mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang, soweit es sich um Medikamente handelt, die in einem Mitgliedstaat nicht zugelassen sind. Die Vorschriften des deutschen Heilmittelwerbegesetzes, die die Werbung für den Versandhandel mit Arzneimitteln untersagen, stehen für Arzneimittel, die zulassungspflichtig, aber nicht zugelassen sind, und für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Einklang mit dem Werbeverbot für Arzneimittel, das die Gemeinschaftsrichtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften ...BGBl 2003 I S. 2190

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