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NWB 4/2004 S. 27

Erziehungsgeld | Leistungsabsenkung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076) werden auch Leistungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes herabgesetzt. So beträgt das Erziehungsgeld bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats 450 € (Budget) und bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats 300 € (Regelbetrag). Die bisherigen Beträge beliefen sich auf 460 bzw. 307 €. Ebenfalls herabgesetzt werden die Abzugsbeträge bei der Einkommensfeststellung. Für Geburten vor dem gilt das bisherige Recht im Wesentlichen weiter.

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