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NWB 4/2004 S. 26
Wertpapierrecht | Emissionsbedingungen für Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes
Das BMF hat neue Emissionsbedingungen für Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes v. im BAnz Nr. 243 v. S. 26 139 bekannt gemacht, die ab dem Anwendung finden.