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Doppelbesteuerung; | steuerliche Behandlung einer Kapitalrückzahlung aufgrund einer Kapitalherabsetzung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1b, Art. 10 DBA-Schweiz; §§ 5, 6 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Eine Kapitalrückzahlung aufgrund einer handelsrechtlich wirksamen Kapitalherabsetzung ist von den zu Buche stehenden Anschaffungskosten der Kapitalanteile abzusetzen; deren Buchwert ist nicht nur im Verhältnis der Kapitalherabsetzung zum bisherigen Nennkapital zu mindern. (2) Soweit die Kapitalrückzahlung den Buchwert der Kapitalanteile überschreitet, entsteht ein steuerbarer Gewinn. (3) In dieser Weise ist ebenfalls die Kapitalrückzahlung einer ausländ. KapGes zu beurteilen, wenn deren Personal- und Gesellschaftsstatut für die Anwendung des deutschen Ertragsteuerrechts maßgebend ist. (4) Einnahmen aus Kapitalrückzahlung sind nicht nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1b i. V. mit Art. 10 DBA-Schweiz (Fassung vor 1990) in der Bundesrepublik Deutschland steuerbefreit...