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Unterhaltsrecht | Einschränkung der sog. verschleierten Schwiegersohnhaftung
Für die Leistungsfähigkeit eines verheirateten Unterhaltspflichtigen, der selbst nur über Einkünfte unterhalb des Selbstbehalts verfügt, kommt es entscheidend darauf an, ob und ggf. inwieweit sein Einkommen zur Bestreitung des vorrangigen angemessenen Familienunterhalts benötigt wird. Was die Ehegatten für ihren Familienunterhalt benötigen, muss nach den im Einzelfall maßgebenden Verhältnissen, insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensstellung, des Einkommens, Vermögens und sozialen Rangs, bestimmt werden. Der für seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit darlegungsbelastete Unterhaltspflichtige muss dann, wenn das Familieneinkommen die ihm und seinen Ehegatten zuzubilligenden Selbstbehaltssätze übersteigt, vortragen, wie sich der Familienunterhalt gestaltet und ob und ggf. w...