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Einkommensteuer | Verfestigung eines Zuckerrübenlieferrechts zum immateriellen Wirtschaftsgut (§§ 13, 14, 16, 55 EStG)
Nach dem hatte ein vor dem entstandenes, nicht an Aktien gebundenes Zuckerrübenlieferrecht sich vor diesem Stichtag nur dann als immaterielles WG verfestigt, wenn sich für solche Rechte bereits ein Markt gebildet hatte. Sofern das der Fall ist, kommt der Abzug eines anteiligen Buchwerts bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht in Betracht.