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Beamtenrecht | ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur Ergänzung der abgesenkten Ostbesoldung
Beamte, Richter und Soldaten im Beitrittsgebiet erhalten zur Anpassung ihrer Dienstbezüge an das Westniveau einen ruhegehaltsfähigen Zuschuss, wenn sie bis zum aufgrund der Befähigungsvoraussetzungen ernannt worden sind, die sie im bisherigen Bundesgebiet erworben haben. Anders als bei einem rechtswissenschaftlichen Studium, das eine fachbezogene Vorbildung beinhaltet, ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren, dass die Gewährung des Zuschusses an Beamte der Laufbahnen des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes davon abhängig gemacht wird, ob der Abschluss einer allgemein bildenden Schule oder einer als gleichwertig angesehenen Berufsausbildung im bisherigen Bundesgebiet erworben wurde, da mit diesen laufbahnrechtlich vorausgesetzten Vorbildungen nicht an die fa...