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NWB 3/2004 S. 17

Familienrecht | Sorgerecht für nichteheliche Kinder

Das Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des ist im BGBl 2003 I S. 2547 verkündet worden und am in Kraft getreten. Haben nicht miteinander verheiratete Eltern längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gemeinsam die elterliche Verantwortung für ihr Kind getragen und sich vor dem , dem Tage des Inkrafttretens der Kindschaftsrechtsreform, getrennt, hat das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Sorgeerklärung des anderen Elternteils zu ersetzen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient. Das Gesetz setzt den um.

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