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Bilanzierung | Rückstellung für Sicherungs- und Sanierungsverpflichtung (§ 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG 1992)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat die zuständige Behörde von einer Schadstoffbelastung und einer dadurch bedingten Sicherungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines Grundstücks Kenntnis erlangt, muss der Zustands- oder Handlungsstörer im Regelfall ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme aus der ihn treffenden Sanierungsverpflichtung rechnen (Fortführung der , BStBl 1993 II S. 891, und v. - VIII R 34/99, BFH/NV 2002 S. 486). (2) Eine wegen der Schadstoffbelastung erfolgte Teilwertberichtigung eines Grundstücks hindert nicht die Bewertung einer bestehenden Sanierungsverpflichtung mit dem Erfüllungsbetrag. Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zu aktivierende...BStBl 2003 II S. 121