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BFH 17.09.2003 I R 8/02 , NWB 3/2004 S. 14

Gewerbesteuer | erweiterte Gewerbeertragskürzung auch bei Betreuung nicht selbst errichteter Wohnungsbauten (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1991)

Wie der entschieden hat, ist die Verwaltung bereits fertig gestellter fremder Gebäude als Betreuung von Wohnungsbauten i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1991 anzusehen, auch wenn diese Gebäude vom Grundstücksunternehmen nicht selbst errichtet worden sind (Abgrenzung zum Senatsurt. v. - I R 21/67, BStBl 1969 II S. 629; gegen Abschn. 62 Abs. 1 Nr. 2 Satz 21 GewStR 1990/Abschn. 60 Abs. 1 Nr. 3 Satz 18 GewStR 1998). Dem Grundstücksunternehmen, das eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, ist demnach die erweiterte gewstl. Kürzung auch zu gewähren, wenn es daneben als nicht von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1991 begünstigte, aber dennoch unschädliche (Neben-)Tätigkeit fremde Eigentumswohnungen verwaltet.

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