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BFH 17.09.2003 I R 12/02, NWB 3/2004 S. 11

Abgabenordnung | Qualifizierung von Verkaufsstellen als Betriebsstätten (§ 12 AO; § 28 Abs. 1 GewStG)

Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG ist der GewSt-Messbetrag zu zerlegen, wenn im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten wurden. Was eine Betriebsstätte i. S. des § 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG ist, ergibt sich aus § 12 AO. Eine Verkaufsstelle (§ 12 Satz 2 Nr. 6 AO) ist nur dann eine Betriebsstätte, wenn sie eine i. S. des § 12 Satz 1 AO feste Geschäftseinrichtung oder Anlage ist. Ein Verkaufsstand, den ein Unternehmen einmal im Jahr vier Wochen lang auf einem Weihnachtsmarkt unterhält, begründet dagegen keine Betriebsstätte (BFH-Urt. v. - I R 12/02).

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