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NWB Nr. 3 vom Seite 127

Zuzahlungen nach der Gesundheitsreform

Die Gesundheit in Deutschland kostet zu viel. Um die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu senken oder zumindest stabil zu halten, wurde die Gesundheitsreform beschlossen. Einen großen Teil sollen die Patienten tragen. Sie werden stärker an den Krankheitskosten beteiligt. Ein Beispiel: Wer bisher in die Apotheke ging, mußte für Arzneimittel je nach Packungsgröße vier bis fünf Euro zuzahlen. Ab kann der Apotheker zehn Prozent des Medikamentenpreises, mindestens fünf, höchstens zehn Euro verlangen. Außerdem werden einige Leistungen der gesetzlichen Kassen gestrichen wie der Zuschuss für Brillengläser oder das Sterbegeld.

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