Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer auf den angesparten Kapitalstock für eine private Altersversorgung
Vermögensteuer 1993 bis 1996
Leitsätze
Wegen der unterschiedlichen privaten Verfügbarkeit der Kapitalstöcke für eine kollektive und eine private Altersvorsorge während
und nach der Ansparzeit verstieß es nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, dass das für eine private Altersversorgung
angesparte Kapitalvermögen vollumfänglich der Vermögensteuer unterworfen wurde, wohingegen die für die Zahlung von Sozialrenten
und Beamtenpensionen benötigten Kapitalstöcke vermögensteuerfrei blieben.
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Fundstelle(n): KAAAB-14754
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 03.12.2003 - 1 K 96/03
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