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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 261/00

Gesetze: EStG 1997 § 32 Abs. 7 S. 2 Halbs. 1 GG Art. 3 GG Art. 6

Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen Elternteilen

Einkommensteuer 1997

Leitsätze

Ist das Kind aus einer geschiedenen Ehe mit Hauptwohnsitz beim Vater und mit Nebenwohnsitz bei der Mutter gemeldet und stimmt die Mutter der Übertragung des Haushaltsfreibetrages auf den Vater nicht zu, so verstößt die typisierende Zuordnung des Haushaltsfreibetrages zur Mutter auch dann nicht gegen Art. 3 und 6 GG, wenn der Vater das Kindergeld für das Kind erhält, weil es vorwiegend in seinem Haushalt lebt und sich nur gelegentlich bei der Mutter aufhält. Sich daraus für den Vater gegebenenfalls ergebende nachteilige finanzielle Folgen sind wegen ihrer kindesunterhaltsrechtlichen Veranlassung durch Klage vor den Zivilgerichten zu klären.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Der Beigeladenen werden Kosten weder auferlegt noch erstattet.

Fundstelle(n):
QAAAB-14752

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FG des Saarlandes, Urteil v. 03.12.2003 - 1 K 261/00

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