Gesellschafterwechsel nach
§ 1 Abs. 2a GrEStG in
der bis 1999 gültigen Fassung
gesonderte Feststellung von
Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Die Übertragung von 100 % der
Anteile am Vermögen einer KG (mit Grundbesitz) war nach
§ 1 Abs. 2a GrEStG in
der bis 1999 gültigen Fassung auch dann steuerpflichtig, wenn dabei
vereinbart wurde, dass der Neugesellschafter 6 % der Anteile als
Treuhänder für den bisherigen Gesellschafter halten sollte. Für
die Anwendung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist im Rahmen des
§ 1 Abs. 2a GrEStG
kein Raum.
2.
§ 1 Abs. 2a GrEStG ist
auch auf sog. „werbende” Personengesellschaften
anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 287 EFG 2004 S. 287 Nr. 4 CAAAB-14735
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