Kindergeldanspruch der Eltern nur während des
Mutterschutzes, nicht aber während des Erziehungsurlaubs der
Tochter
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass den Eltern kein Kindergeld mehr zusteht, wenn ihre Tochter selbst ein Kind
bekommt, deswegen ihre Berufsausbildung unterbricht und nach Ablauf des
achtwöchigen Mutterschutzes Erziehungsurlaub nimmt.
Der Erziehungsurlaub kann dem
Mutterschutz –während dessen die Eltern bei Unterbrechung der
Berufsausbildung der Tochter noch einen Kindergeldanspruch haben– nicht
gleichgestellt werden.
Fundstelle(n): IAAAB-14733
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.09.2003 - 4 V 518/03
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