Umwandlung einer über Grundvermögen verfügenden
Produktionsgenossenschaft des Handwerks in eine eingetragene Genossenschaft
unterliegt der Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Bei der Umwandlung einer über
Grundvermögen verfügenden Produktionsgenossenschaft des Handwerks
(PGH) in eine eingetragene Genossenschaft handelt es sich um einen der
Grunderwerbsteuer zu unterwerfenden Vorgang (Anschluss an Urteil des
Sächsischen
).
2. Sind neben den Grundstücken
der PGH in das Vermögen der Genossenschaft noch andere Gegenstände
übergegangen, die nicht unter den Grundstücksbegriff des
§ 2 GrEStG fallen, ist zur Ermittlung
der Gegenleistung das Gesamtentgelt nach der Boruttau'schen Formel im
Verhältnis des Wertes der Grundstücke und der übrigen
Gegenstände aufzuteilen. Bei der Aufteilung der Gesamtgegenleistung ist
gemäß
§ 10 Satz 1
BewG jeweils der Teilwert anzusetzen, der ggf. im Wege der
Schätzung zu ermitteln ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 833 EFG 2004 S. 834 Nr. 11 ZAAAB-14723
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 24.08.2001 - 4 K 1330/98
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