Kürzung des Vorwegabzugs der Vorsorgeaufwendungen bei Widerruf der Pensionszusage
Leitsatz
Bildet eine GmbH für die ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage lediglich Rückstellungen in der Bilanz,
ohne Beiträge zur Alterssicherung zu leisten und ist die Pensionszusage weder durch eine Rückdeckungsversicherung noch in
anderer Weise abgesichert, so wird hierdurch keine wirtschaftlich gesicherte Rechtsposition begründet. In einem derartigen
Fall ist die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen rechtswidrig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 251 EFG 2004 S. 251 Nr. 4 INF 2004 S. 126 Nr. 4 YAAAB-14719
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.06.2003 - 16 K 13489/98
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