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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 5326/01 K EFG 2004 S. 288

Gesetze: HGB § 272 Abs. 2 Nr. 2, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 5, EStG § 5 Abs. 6

Ausgabeaufgeld aus einer Optionsanleihe nach Ablauf der Optionsfrist als steuerpflichtiger Ertrag

Leitsatz

Abweichend von der handelsrechtlichen Qualifikation des Aufgeldes aus einer verzinslichen Optionsanleihe als Kapitalzuführung der Gesellschafter ist nach der hiervon unabhängigen steuerlichen Betrachtung der für die Dauer des Schwebezustandes zu bildende Passivposten (Rücklage) bei Nichtausübung der Option bis zum Fristablauf ertragswirksam aufzulösen, da es für die Annahme einer Einlage der Optionserwerber oder der begünstigten Alt-Gesellschafter an der Veranlassung der Mittelzuführung durch das Gesellschaftsverhältnis fehlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 263 Nr. 5
EFG 2004 S. 288
EFG 2004 S. 288 Nr. 4
GAAAB-14712

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.10.2003 - 6 K 5326/01 K

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